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1.Allgemeines
CHG wird für den Kunden Beratungs- und andere Dienstleistungen nach
Maßgabe des erstellten Angebots bzw. der Auftragsbestätigung nach besten
Kräften erbringen, kann jedoch keine Gewährleistung dafür übernehmen,
daß ein übernommener Vermittlungsauftrag zur Besetzung der durch den
Auftraggeber ausgeschriebenen Position führt. CHG erbringt die Dienstleistungs-
und Beratungstätigkeit ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
und zum vereinbarten Honorar. Die dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen
und Informationen des Bewerbers (z.B. Zeugnisse, Bewerbungsunterlagen,
etc.) sind nur für den Kunden bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Unterlagen und Informationen über die Kandidaten weder im Original noch
in Kopie an Dritte weiterzuleiten.
2. Honorar
Das Honorar ( kein Kostenvorschuss, Festpreisgarantie, keine versteckten
Kosten.) für die Kandidatensuche richtet sich nach dem im Auftrag
vereinbarten Höhe. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen
ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus
den 12 Monatgehältern zzgl. eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehaltes,
Bonuszahlungen, Provisionen, Jahressonderleistungen und anderer Geldwertvorteile,
wie z.B. Prämien, Gratifikationen, Weihnachtsgeld usw. Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Vermittlungsprovision wird mit Abschluß des
Vertrages bzw. eines Vorvertrages mit dem Bewerber innerhalb von 7 Tagen
nach Rechnungsstellung, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen
worden ist, abzugfrei fällig.
3. Spesen/
Zusatzleistungen
Kosten Dritter (z.B. Rechtsanwalt-, Steuerberater- oder Detekteikosten
sowie Reisekosten) werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber
separat fakturiert. Der Aufwendungsersatz der von dem Bewerber für
das Vorstellungsgespräch geltend gemacht wird, ist von dem Auftraggeber
direkt an den Bewerber zu zahlen.
4. Mitwirkungspflicht
/ Vertraulichkeit
CHG ist zu strengster Verschwiegenheit bezüglich aller im Rahmen ihrer
Tätigkeit bekannt gewordenen Daten potentieller Kandidaten verpflichtet
und wird zudem sämtliche Daten über den Auftraggeber streng vertraulich
behandeln. Der Kunde trägt dafür Sorge, daß CHG alle Unterlagen und
Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich
sind. Sofern erforderlich, benennt der Kunde bei Auftragserteilung einen
Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen
des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde keinen Mitarbeiter, so gilt
im Verhältnis zu CHG jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung
des Kunden bevollmächtigt. Der Kunde verpflichtet sich, CHG unverzüglich
den Vertragsabschluß anzuzeigen. Nach Beendigung des erteilten Auftrages
hat der Kunden alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen unverzüglich
an CHG zurückzugeben.
5. Auswahl
und Haftung
Zur Gewährleistung einer optimalen Kandidatenauswahl wird CHG alle Kandidaten
einem sorgfältigen Auswahlverfahren unterziehen und nach einheitlichen
Kriterien bewerten. Hierzu zählt auch die Einholung von Führungszeugnissen
und Referenzen. CHG kann keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen
zu den Kandidaten übernehmen. Eine Haftung von CHG für direkte oder
indirekte Schäden des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis
zwischen Kandidaten und Auftraggeber ist ausdrücklich ausgeschlossen.
CHG haftet für Schäden für sich und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Vertrag
bzw. Gesetz nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden.
Die Haftung ist, soweit nicht in den gesetzlichen Sondervorschriften
eine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist, auf den Betrag der
erzielten Provision für den Einzelschadensfall begrenzt.
6. Schlußbestimmungen
Änderung des Auftrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für
alle gegenseitigen Verpflichtungen und eventuelle Streitigkeiten aus
dem Vertragsverhältnis ist - soweit gesetzlich zulässig - Hanau.
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